Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist die Gestaltungsform von Mezzanine-Kapital, die dem klassischen Kredit am nächsten kommt. Wesentlicher Unterschied eines Nachrangdarlehens gegenüber einem klassischen Darlehensvertrag ist der vom Darlehensgeber erklärte Rangrücktritt im Hinblick auf seine Forderung aus dem Darlehen. Der Rangrücktritt bewirkt, dass der Darlehensgeber bei Insolvenz des Unternehmens mit seinen Forderungen hinter die Forderungen von Dritten-Gläubigern aus erstrangigen Darlehen (sog. „senior debt“) zurücktritt.

In der Bilanz wird das Darlehen trotz des Rangrücktritts weiterhin als Fremdkapital ausgewiesen. Nachrangdarlehen sind in der Regel unbesichert und bergen daher im Vergleich zum klassischen Kredit ein höheres Ausfallrisiko für den Darlehensgeber. Dieses Risiko wird durch eine erhöhte Verzinsung für den Kapitalgeber entschädigt.