Ein Partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist eine Sonderform des Darlehens. Im Wesentlichen zeichnet sich das Partiarische Darlehen dadurch aus, dass der Kapitalgeber für die Hingabe des Darlehens keine auf die Darlehenssumme bezogene, laufende Verzinsung erhält, sondern eine vertraglich vereinbarte, prozentuale Beteiligung (Kicker-Optionen) am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Für kapitalsuchende Unternehmen bietet sich beim Partiarischen Darlehen u.a. der Vorteil, dass Fremdkapital aufgenommen werden kann, dessen Verzinsung jedoch vom Gewinn des Unternehmens abhängig ist, wodurch liquiditätsbeschränkende Auszahlungen im Falle von Verlustsituationen weitgehend vermieden werden.