Unter steuerlichen Gesichtspunkten wird es regelmäßig das Ziel des Emittenten einer Mezzanine-Finanzierung sein, dass das zur Verfügung gestellte Kapital im Hinblick auf seine Finanzierungseigenschaft i.d.R. als wirtschaftliches Eigenkapital ausgestaltet ist, steuerlich jedoch als Fremdkapital qualifiziert wird. Dies bedeutet konkret, dass die mit dem Finanzierungsinstrument im Zusammenhang stehenden Kosten grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Vor der Wahl für ein bestimmtes Mezzanine-Finanzierungsinstrument sollten stets die individuellen steuerlichen Auswirkungen für das Unternehmen durch Experten sorgfältig geprüft werden.